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88/07/0057•Verwaltungsgerichtshof 88/07/0057
88/07/0057Verwaltungsgerichtshof21.01.1992
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Manuduktionspflicht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat an Aufwendungen dem Bund S 3.035,--, den zweit-, dritt- und viertmitbeteiligten Parteien zu gleichen Teilen insgesamt S 11.120,--, ferner den zweit- und drittmitbeteiligten Parteien je S 240,-- sowie der viertmitbeteiligten Partei S 360,-- und der fünftmitbeteiligten Partei S 240,--, jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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