Verwaltungsgerichtshof 88/07/0052

88/07/0052Verwaltungsgerichtshof26.11.1988

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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