Verwaltungsgerichtshof 88/07/0049

88/07/0049Verwaltungsgerichtshof05.07.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.910,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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