Verwaltungsgerichtshof 88/07/0035

88/07/0035Verwaltungsgerichtshof03.10.1991

Regest

sachliche Zuständigkeit Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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