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88/07/0009•Verwaltungsgerichtshof 88/07/0009
88/07/0009Verwaltungsgerichtshof03.10.1991
Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen an Aufwendungen dem Bund insgesamt 3.035,- S und den Mitbeteiligten zu gleichen Teilen insgesamt 240,- S jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.
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