Verwaltungsgerichtshof 88/07/0008

88/07/0008Verwaltungsgerichtshof06.12.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.12.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.