Verwaltungsgerichtshof 88/06/0231

88/06/0231Verwaltungsgerichtshof26.01.1989

Regest

Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2 Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/06/0231

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988060231.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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