Verwaltungsgerichtshof 88/06/0209

88/06/0209Verwaltungsgerichtshof15.06.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/06/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Gemeindevorstehung der Marktgemeinde Kuchl vom 25.Juni1988, Zl. 96/1988, betreffend die Verpflichtung zum Anschluss an den Ortskanal als verspätet zurückgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.