Verwaltungsgerichtshof 88/06/0201

88/06/0201Verwaltungsgerichtshof09.04.1992

Regest

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/06/0201

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.04.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der Stadtgemeinde Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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