Verwaltungsgerichtshof 88/06/0125

88/06/0125Verwaltungsgerichtshof17.05.1990

Regest

Vertretungsbefugter juristische Person

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/06/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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