Verwaltungsgerichtshof 88/06/0115

88/06/0115Verwaltungsgerichtshof20.06.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/06/0115

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Salzburg insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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