Verwaltungsgerichtshof 88/06/0110

88/06/0110Verwaltungsgerichtshof07.12.1989

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/06/0110

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988060110.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.