Verwaltungsgerichtshof 88/06/0109

88/06/0109Verwaltungsgerichtshof24.01.1991

Regest

Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/06/0109

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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