Verwaltungsgerichtshof 88/06/0107

88/06/0107Verwaltungsgerichtshof22.09.1988

Regest

Formgebrechen behebbare Beilagen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/06/0107

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988060107.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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