Verwaltungsgerichtshof 88/06/0093

88/06/0093Verwaltungsgerichtshof20.06.1991

Regest

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/06/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seines Spruchteiles I wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.930,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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