Verwaltungsgerichtshof 88/06/0025

88/06/0025Verwaltungsgerichtshof14.09.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/06/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988060025.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.