Verwaltungsgerichtshof 88/06/0014

88/06/0014Verwaltungsgerichtshof13.12.1990

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Beweismittel Augenschein Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/06/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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