88/05/0273•Verwaltungsgerichtshof 88/05/0273
88/05/0273Verwaltungsgerichtshof31.01.1989
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Trennbarkeit gesonderter Abspruch Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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