Verwaltungsgerichtshof 88/05/0273

88/05/0273Verwaltungsgerichtshof31.01.1989

Regest

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Trennbarkeit gesonderter Abspruch Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0273

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988050273.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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