Verwaltungsgerichtshof 88/05/0241

88/05/0241Verwaltungsgerichtshof24.09.1991

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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