Verwaltungsgerichtshof 88/05/0211

88/05/0211Verwaltungsgerichtshof26.05.1992

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Einkommen Familieneinkommen Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Summe

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0211

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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