Verwaltungsgerichtshof 88/05/0207

88/05/0207Verwaltungsgerichtshof21.02.1989

Regest

Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0207

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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