Verwaltungsgerichtshof 88/05/0191

88/05/0191Verwaltungsgerichtshof26.05.1992

Regest

Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als Berufungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0191

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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