Verwaltungsgerichtshof 88/05/0187

88/05/0187Verwaltungsgerichtshof13.12.1988

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988050187.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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