Verwaltungsgerichtshof 88/05/0178

88/05/0178Verwaltungsgerichtshof26.05.1992

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0178

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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