Verwaltungsgerichtshof 88/05/0171

88/05/0171Verwaltungsgerichtshof17.01.1989

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0171

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- sowie den erst- und zweitmitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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