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88/05/0168•Verwaltungsgerichtshof 88/05/0168
88/05/0168Verwaltungsgerichtshof04.07.1989
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Entscheidung über den Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird gemäß § 59 Abs. 3 VwGG einer besonderen Beschlußfassung vorbehalten.
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