Verwaltungsgerichtshof 88/05/0167

88/05/0167Verwaltungsgerichtshof18.06.1991

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1991
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1988050167.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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