Verwaltungsgerichtshof 88/05/0156

88/05/0156Verwaltungsgerichtshof28.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0156

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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