Verwaltungsgerichtshof 88/05/0155

88/05/0155Verwaltungsgerichtshof04.04.1991

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0155

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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