Verwaltungsgerichtshof 88/05/0149

88/05/0149Verwaltungsgerichtshof19.03.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0149

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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