Verwaltungsgerichtshof 88/05/0144

88/05/0144Verwaltungsgerichtshof28.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von je S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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