Verwaltungsgerichtshof 88/05/0140

88/05/0140Verwaltungsgerichtshof13.12.1988

Regest

Abgrenzung der Begriffe Behörde und Organwalter Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2 Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988050140.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.