Verwaltungsgerichtshof 88/05/0112

88/05/0112Verwaltungsgerichtshof23.04.1991

Regest

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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