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88/05/0111•Verwaltungsgerichtshof 88/05/0111
88/05/0111Verwaltungsgerichtshof20.09.1988
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Planung Widmung BauRallg3
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, und den Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 9.630, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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