Verwaltungsgerichtshof 88/05/0111

88/05/0111Verwaltungsgerichtshof20.09.1988

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988050111.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, und den Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 9.630, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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