Verwaltungsgerichtshof 88/05/0092

88/05/0092Verwaltungsgerichtshof20.09.1988

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Gehsteigherstellung BauRallg8 Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988050092.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.