Verwaltungsgerichtshof 88/05/0085

88/05/0085Verwaltungsgerichtshof04.04.1991

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von ingesamt S 11.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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