Verwaltungsgerichtshof 88/04/0340

88/04/0340Verwaltungsgerichtshof18.04.1989

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/04/0340

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988040340.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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