Verwaltungsgerichtshof 88/04/0319

88/04/0319Verwaltungsgerichtshof27.06.1989

Regest

Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/04/0319

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988040319.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.470, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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