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88/04/0174•Verwaltungsgerichtshof 88/04/0174
88/04/0174Verwaltungsgerichtshof18.10.1988
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren Bescheides
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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