Verwaltungsgerichtshof 88/04/0174

88/04/0174Verwaltungsgerichtshof18.10.1988

Regest

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren Bescheides

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/04/0174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988040174.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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