88/04/0172•Verwaltungsgerichtshof 88/04/0172
88/04/0172Verwaltungsgerichtshof28.03.1989
Ermittlungsverfahren Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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