Verwaltungsgerichtshof 88/04/0171

88/04/0171Verwaltungsgerichtshof28.02.1989

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/04/0171

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988040171.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.600, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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