Verwaltungsgerichtshof 88/04/0126

88/04/0126Verwaltungsgerichtshof13.07.1988

Regest

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/04/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.07.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988040126.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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