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88/04/0126•Verwaltungsgerichtshof 88/04/0126
88/04/0126Verwaltungsgerichtshof13.07.1988
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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