Verwaltungsgerichtshof 88/04/0121

88/04/0121Verwaltungsgerichtshof22.11.1988

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit fortgesetztes Delikt Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Gewerberecht Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/04/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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