Verwaltungsgerichtshof 88/04/0111

88/04/0111Verwaltungsgerichtshof23.04.1991

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/04/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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