Verwaltungsgerichtshof 88/04/0037

88/04/0037Verwaltungsgerichtshof14.05.1988

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Einhaltung der Formvorschriften Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Rechtswidrigkeit von Bescheiden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/04/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988040037.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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