Verwaltungsgerichtshof 88/04/0023

88/04/0023Verwaltungsgerichtshof20.09.1988

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/04/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988040023.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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