Verwaltungsgerichtshof 88/04/0011

88/04/0011Verwaltungsgerichtshof17.05.1988

Regest

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/04/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.390,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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