Verwaltungsgerichtshof 88/04/0009

88/04/0009Verwaltungsgerichtshof28.06.1990

Regest

Vertretungsbefugter juristische Person Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Gewerberecht Pächter Vermieter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/04/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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