Verwaltungsgerichtshof 88/04/0007

88/04/0007Verwaltungsgerichtshof17.05.1988

Regest

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/04/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988040007.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und an die mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.

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