Verwaltungsgerichtshof 88/03/0202

88/03/0202Verwaltungsgerichtshof25.10.1989

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Diverses Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/03/0202

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.10.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988030202.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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